Der Ursprung der politischen Gemeinden geht auf die Helvetik (1798–1803) und die nachfolgend politisch hektische Zeit zurück. Nach dem Zusammenbruch der alten Eidgenossenschaft 1798 schaffte die neue Verfassung nach französischem Vorbild „eine unteilbare helvetische Republik“. Anstelle der Korporationen, Twing und Dorfgemeinschaften wurden im “Einheitsstaat Luzern“ verwaltungsrechtlich die Gemeindekammern (Ortsbürgergemeinden) und eine Generalversammlung als oberstes Organ eingeführt.
Schon 1803 blieb in der sogenannten Mediationsakte als körperliche Organisation auf kommunaler Ebene noch die „reine“ Ortsbürgergemeinde (mit einem Vorsteher, Säckelmeister und Waisenpfleger) übrig. Diese konnte auch den Friedensrichter und das Waisenamt als Verwaltungsbehörde bestimmen. Der „Tägliche Rat“ in Luzern (entspricht dem Regierungsrat) bestimmte aber den Gemeindeammann, der zugleich Botenweibel und Regierungsvertreter (!) in der Gemeinde war.
Mit der Annahme der allgemeinen Verfassungsreform im Januar 1831 wurden zudem eigenständige politische Einwohnergemeinden geschaffen. Seither sind diese als Körperschaft, als Territorium und als Versammlung zu verstehen.
Diese Einwohnergemeinden gewannen immer mehr an Einfluss und die (Orts)Bürgergemeinden erlitten einen langsamen Niedergang. In Egolzwil wurde diese anfangs der 1990er Jahre mit der Einwohnergemeinde vereinigt.
Quelle: Essay von Dr. Anton Schwingruber, Werthenstein, 4.4.2020