Bis dato wurden in Egolzwil einzig Männer als Gemeindepräsident gewählt. Dieser ist Vorsitzender des Gemeinderates, erfüllt im Gremium noch weitere Aufgaben und leitet die Gemeindeversammlungen. Folglich muss er die Verfahrensregeln respektieren, für einen gesetzeskonformen Verlauf der Beratungen und klare Entscheidungen durch die stimmberechtigten Anwesenden sorgen. Er hat das Protokoll zusammen mit den Stimmenzählenden und der Protokollführung zu unterzeichnen, damit dieses dann zur Einsicht der Stimmberechtigten aufgelegt werden kann.
Analoge formale Bedingungen sind unter Führung des Gemeindepräsidenten bei den Sitzungen des Gemeinderates einzuhalten. Dazu hat er auch die Wahrung der Resultate von Wahlen und Abstimmungen an der Urne als Hauptverantwortlicher sicherzustellen.
Fällt ein Ratsmitglied krankheitshalber oder wegen eines Ausstandgrundes (Interessenkollision) ausfiel, musste für rechtmässige Entscheide eine gewählte Ersatzperson beigezogen werden. Mit der Ratserweiterung (2004) von drei auf fünf Mitglieder ist diese gesetzliche Vorschrift weggefallen.
Der Gemeindepräsident repräsentiert in der Öffentlichkeit und gegenüber übergeordneten staatlichen Instanzen seine Gemeinde, soweit bestimmte Funktionen nicht anderweitig geregelt sind.
Wer alles das Amt des Gemeindepräsidenten seit 150 Jahren ausgeübt hat, zeigt die Fotogalerie.