Bei diesem Exekutivamt hat sich im Verlauf der Zeit sehr viel geändert. Der „Waisenvogt“ – später umbenannt in „Armenpfleger“ bzw. neuzeitlich „Sozialvorsteher*in“ – war für die armen Leute zuständig, etwa für Mündel, Verdingkinder oder Verwahrloste.
Weitere sozialpolitische Aufgaben ergaben sich wegen des gesellschaftlichen Wandels und neuer gesetzlicher Bestimmungen. So kamen auch präventive Massnahmen dazu, um bestimmten Zielgruppen in Gesundheits-, Alters- und Jugendfragen beratend dienen zu können. Die wirtschaftliche Sozialhilfe bezweckte das enge Begleiten von Hilfesuchenden und das Fördern der Arbeitsintegration. Zu erwähnen sind zudem der Aufbau der Spitex, eines Altersleitbildes und des Seniorenrates. Immer wichtiger wurde auch das Mitwirken in Gremien bei Alters- und Pflegeheimen, beim regionalen Sozialberatungszentrum SOBZ und bei der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde KESP.
Unter massgeblicher Mitwirkung der Sozialvorsteherin wurden auch Gesundheitstage, Senioren- bzw. Jubilarenanlässe, die Wertschätzung der Freiwilligenarbeit vor Ort, sowie die Integration der Asylsuchenden mit organisierten Treffen mit der Bevölkerung, u.a. mit Vereinen und Schule gefördert. Zudem wurde die ausserschulische Kinderbetreuung aufgrund der Nachfrage organisiert und gefördert.
Die Foto-Galerie zeigt die vieljährigen Amtszeiten im hiesigen Sozialwesen.